Tarifentlastungen und höhere Kindervergünstigungen für 2017 und 2018 beschlosssen
Die Bundesregierung hat Steuerentlastungen in zwei Stufen für 2017 und 2018 beschlossen. Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:
2016 2017 2018
(bisher)
Grundfreibetrag
Alleinstehende (Einzelveranlagung) 8.652 € 8.820 € 9.000 €
Ehepartner (Zusammenveranlagung) 17.304 € 17.640 € 18.000 €
Kinderfreibetrag 4.608 € 4.716 € 4.788 €
(der Freibetrag für Betreuungs-,
Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
bleibt unverändert bei 2.640 €)
Unterhaltshöchstbetrag 8.652 € 8.820 € 9.000 €
Im Rahmen des Abbaus der sog. kalten Progression werden darüber hinaus die Grenzwerte des progressiven Steuertarifs um eine geschätzte Inflationsrate für die Jahre 2017 und 2018 erhöht, was ebenfalls zu Steuerentlastungen führt.
Das Kindergeld wird in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 2 Euro pro Kind erhöht.
Die gesetzlichen Maßnahmen müssen noch vom Bundesrat verabschiedet werden.