15.12.2016

Tarifentlastungen und höhere Kindervergünstigungen für 2017 und 2018 beschlosssen


Die Bundesregierung hat Steuerentlastungen in zwei Stufen für 2017 und 2018 beschlossen. Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:

                                                            2016             2017             2018
                                                          (bisher)
Grundfreibetrag
Alleinstehende (Einzelveranlagung)         8.652 €           8.820 €           9.000 €
Ehepartner (Zusammenveranlagung)    17.304 €         17.640 €         18.000 €

Kinderfreibetrag                                   4.608 €           4.716 €          4.788 €
(der Freibetrag für Betreuungs-,
Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
bleibt unverändert bei 2.640 €)

Unterhaltshöchstbetrag                       8.652 €           8.820 €          9.000 €

Im Rahmen des Abbaus der sog. kalten Progression werden darüber hinaus die Grenzwerte des progressiven Steuertarifs um eine geschätzte Inflationsrate für die Jahre 2017 und 2018 erhöht, was ebenfalls zu Steuer­entlastungen führt.

Das Kindergeld wird in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 2 Euro pro Kind erhöht.

Die gesetzlichen Maßnahmen müssen noch vom Bundesrat verabschiedet werden.