14.05.2018

Vorschriften zur Wertermittlung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (1) hat entschieden, dass die derzeitigen Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern zumindest seit dem Jahr 2002 verfassungswidrig sind.


Die Zugrundelegung der auf den Wertverhältnissen des Jahres 1964 basierenden Einheitswerte führe zu einer gravierenden Ungleichbehandlung bei der Bewertung von Grundvermögen.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen.

Bei der Umsetzung der Neuregelung hat das Gericht jedoch eine Fortgeltung der alten Rechtslage eingeräumt: Die beanstandeten bisherigen Bewertungsregelungen dürfen danach noch für weitere fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2024 angewendet werden; erst ab dem Kalenderjahr 2025 ist eine Erhebung der Grundsteuer allein auf Basis der (bisherigen) festgesetzten Einheitswerte nicht mehr zulässig.

(1) Siehe Urteil vom 10. April 2018 1 BvL 11/14; 1 BvL 12/14; 1 BvL 1/15; 1 BvR 639/11 und 1 BvR 889/12.