09.08.2018

Steuerliche Entlastung für Familien ab 2019 geplant

Die Bundesregierung hat ein neues Familienentlastungsgesetz (1) vorgelegt, das stufenweise ab dem Jahr 2019 Verbesserungen insbesondere beim Kindergeld und Kinderfreibetrag sowie beim Grundfreibetrag vorsieht.


Flankiert werden diese Maßnahmen durch tarifliche Entlastungen zum Ausgleich der „kalten Progression“. Ein Abbau des Solidaritätszuschlags ist in dem Gesetzentwurf nicht enthalten. Der folgenden Übersicht können die wichtigsten Änderungen entnommen werden:

                                             aktuell     ab 01.07.2019     ab 2019     ab 2020
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Kindergeld
1. und 2. Kind jeweils                194 €             204 €
für das 3. Kind                          200 €             210 €
ab dem 4. Kind jeweils               225 €             235 €

Kinderfreibeträge (2)            7.428 €               –                 7.620 €      7.812 €
Grundfreibetrag                    9.000 €               –                 9.168 €      9.408 €
Unterhaltshöchstbetrag
(§ 33a Abs. 1 EStG)                 9.000 €               –                 9.168 €      9.408 €
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Ein Ehepaar mit 2 Kindern und einem Einkommen von 100.000 Euro hätte dann im Jahr 2019 eine steuerliche Entlastung gegenüber 2018 von 356 Euro und im Jahr 2020 von weiteren 388 Euro.

(1) Siehe Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen.

(2) Beträge für beide Elternteile einschließlich des (unveränderten) Freibetrags für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarfs in Höhe von 1.320 Euro.