07.10.2011

Elektronische Rechnungen ab 1. Juli 2011 ohne digitale Signatur

Bisher waren die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aus elektronischen Rechnungen relativ hoch. Durch die notwendige digitale Signatur dieser Rechnungen bestanden Anforderungen, die nur in einem relativ komplizierten Verfahren erfüllt werden konnten. Dies schreckte eine Vielzahl von Unternehmern ab, sich diesem Instrument zu bedienen.


Am 23.09.2011 haben Bundestag und Bundesrat dem Steuervereinfachungsgesetzes 2011 zugestimmt und damit den Weg für elektronische Rechnungen ohne digitale Signatur freigemacht.

Die neuen Regelungen sind erstmals auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30.06.2011 ausgestellt werden, sofern auch die zugrunde liegenden Umsätze nach dem 30.06.2011 ausgeführt werden.

Die nunmehr geltenden vereinfachten Anforderungen an elektronische Rechnungen sehen vor, dass wie bei "Papierrechnungen" die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit zu gewährleisten sind. In welcher Weise dies geschieht, kann nunmehr jeder Unternehmer selbst festlegen. Damit ist der Weg frei, Rechnungen künftig insbesondere per E-Mail als PDF- oder Textdatei zu übermitteln.