06.08.2018

Aussetzung der Vollziehung bei Verzinsung von Steuernachzahlungen: Anwendung durch die Finanzverwaltung

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist die derzeitige gesetzliche Regelung, Steuererstattungen und Nachzahlungen mit 0,5 % pro Monat18 zu verzinsen, zumindest ab dem Jahr 2015 nicht verfassungskonform. (1)


Das Gericht hatte einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines entsprechenden Zinsbescheides stattgegeben. Die Finanzverwaltung (2) will das Urteil für Verzinsungszeiträume ab dem 1. April 2015 grundsätzlich in allen Fällen anwenden, in denen der Zinsschuldner gegen die Zinsfestsetzung Einspruch einlegt und die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Entsprechende Zinsfestsetzungen sollten daher angefochten und Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.

Die Finanzverwaltung weist aber auch ausdrücklich darauf hin, dass diese Regelung nicht dahingehend zu verstehen sein soll, dass die Verwaltung die Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung bezweifelt.

(1) Siehe BFH-Beschluss vom 25. April 2018 IX B 21/18 sowie Informationsbrief Juli 2018 Nr. 1.

(2) Vgl. BMF-Schreiben vom 14. Juni 2018 – IV A 3 – S 0465/18/10005-01.